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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Testamentsauslegung

    Erbeinsetzung oder Vermächtnis?

    Es ist nicht zwingend die Person als Alleinerbe anzusehen, der wertmäßig der Hauptnachlassgegenstand zugewiesen ist und als Vermächtnisnehmer die Person(en), die mit Gegenständen von verhältnismäßig geringerem Wert bedacht sind - vor allem, wenn ein Hausgrundstück seinem Wert nach den wesentlichen Teil des Vermögens bildet (BayObLG, Beschluss 22.2.01, 1Z BR 70/00, NJWE-FER 01, 182). (Abruf-Nr. 011146)