01.05.2002 · Fachbeitrag · Testament
Zum Unterschied zwischen Auflage, Nacherbfolge und Vermächtnis
Eine Nacherbfolge für einzelne Vermögensgegenstände ist nur möglich, wenn sie (nahezu) das gesamte Vermögen ausmachen, sonst muss ein Vermächtnis unter einer aufschiebenden Bedingung angeordnet werden (OLG Frankfurt 13.6.01, 23 U 51/00, n.v.). (Abruf-Nr. 020516)
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