01.04.2001 · Fachbeitrag · Testament
Keine Errichtung in Körpersprache ohne Vertrauensperson des Testierenden
| Wer weder sprechen noch schreiben kann, darf ein rechtsverbindliches Testament mit Körpersprache selbst bei Anwesenheit eines Notars nur im Beisein einer von ihm selbst bestimmten Vertrauensperson verfassen lassen (OLG Hamm 15.5.00, 15 W 476/99, DNotZ 00, 268). (Abruf-Nr. 010405) |
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