01.10.2001 · Fachbeitrag · Schenkung
Gemeinsame Vermögensverwaltung durch einen der Eheleute
| Für eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG muss der Empfänger über das Zugewendete im Verhältnis zum Leistenden tatsächlich und rechtlich frei verfügen können. Hierfür kommt es nur auf die Zivilrechtslage und nicht drauf an, wem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise das übertragene Vermögen nach § 39 Abs. 2 AO zuzurechnen ist (BFH 25.1.01, II R 39/98, ZEV 01, 326). (Abruf-Nr. 010765) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig