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  • 01.03.2006 | Reform ErbStG

    Erbschaftsteuer im Wandel:Was tun angesichts der unsicheren Entwicklung?

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    Wie ein Akrobat auf dem Seil – der Steuer- und Rechtsberater hat es schwer, derzeit gezielt Ratschläge zu erteilen: Er muss zwischen den gegebenen erbschaftsteuerlichen Vorschriften und den wahrscheinlich – aber nicht sicher – ab dem nächsten Jahr auf Grund eines reformierten ErbStG zu erwartenden Vorgaben abwägen.  

     

    Während nämlich der Vorlagebeschluss des BFH (BFH 22.5.02, DStR 02, 1438, Abruf-Nr. 021017) zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der ErbSt auf eine Heranführung von Steuerwerten an die Verkehrswerte im Grundstücksbereich drängt und darüber hinaus die Betriebsvermögensprivilegien einschränken möchte, will die jetzige Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Entwürfe eines Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge des Landes Bayern (Bayrische Entwurf, Abruf-Nr. 051553) wieder aufgreifen und angeblich „spätestens“ zum 1.1.07 umsetzen.  

     

    Nach dem Entwurf würde die auf produktives Betriebsvermögen entfallende Schenkung- oder Erbschaftsteuer zukünftig komplett gestundet. Deshalb erscheint es hinsichtlich der Übertragung von Unternehmensvermögen – soweit es sich überwiegend um produktives Vermögen handelt – sinnvoll, die Reform abzuwarten. Im Folgenden werden – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – zurzeit bestehende Unsicherheitsfaktoren hinsichtlich der Vermögensnachfolge in einer Checkliste aufgezeigt. Dabei sollen 

    • einerseits die kritischen Fälle herausgefiltert werden, die ein vorzeitiges Handeln notwendig erscheinen lassen und andererseits
    • die Maßnahmen genannt werden, mit denen – für den Fall, dass der Bayrische Entwurf nicht umgesetzt wird – auf der Basis des jetzigen Rechts reagiert werden kann, um steuerliche Vorteile zu retten.

     

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