01.07.2000 · Fachbeitrag · Praxisnachfolge
Sozietätsgründung durch unentgeltliche Aufnahme des Kindes in eine Einzelpraxis
Im Rahmen der Generationennachfolge in eine Freiberuflerpraxis hat der steuerliche Berater sowohl ertragsteuerliche als auch schenkungsteuerliche Vergünstigungen zu sichern. Dies ist einerseits die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG und andererseits der Freibetrag des § 13a Abs. 1 ErbStG i.H.von 500.000 DM sowie der Bewertungsabschlag des § 13a Abs. 2 ErbStG von 40 Prozent des Vermögens, das über den Freibetrag hinausgeht.
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