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  • 01.04.2007 | Praxisleitfaden

    Die Bewertung unbebauter Grundstücke

    von Rechtsanwältin Dr. Claudia Klümpen-Neusel, Wuppertal

    Die Wertfindung bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bewertung des unbebauten Grundbesitzes erscheint dem Berater zunächst als ein überschaubares Unternehmen. Wie so oft liegt hier aber auch der Teufel im Detail: Woher können die grundstücksbezogenen Informationen beschafft werden, die Gesetz und Finanzverwaltung als bekannt voraussetzen? Der nachfolgende Beitrag versucht, ein wenig Licht ins Dunkel der konkreten Grundstücksbewertung zu bringen und erläutert einzelne Begriffe, die für die Bewertung maßgeblich sind. 

     

    1. Bewertungsgrundsätze

    Für die Bewertung unbebauter Grundstücke sieht § 145 Abs. 3 BewG vor, dass sich der Wert aus dem Produkt der Fläche und den um 20 Prozent ermäßigten Bodenrichtwerten ergibt. Weist der Steuerpflichtige einen niedrigeren gemeinen Wert nach, ist dieser anzusetzen. 

     

    Praxishinweis: Grundbesitzwerte werden immer auf volle 500 EUR nach unten abgerundet (§ 139 BewG).

     

    2. Die einzelnen Komponenten

    Die Fläche des zu bewertenden Grundstücks ergibt sich aus dem notariellen Kaufvertrag oder kann beim Grundbuchamt erfragt werden.  

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