01.09.1997 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht
Zu Lebzeiten des Erblassers kein Beweisverfahren über die Testierfähigkeit
Zu Lebzeiten eines künftigen Erblassers haben gesetzliche Erben kein schutzwürdiges Interesse daran, in einem selbständigen Beweisverfahren die Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments klären zu lassen.
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