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  • 01.01.1998 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht

    Vorausvermächtnis ist von der Erbenstellung unabhängig

    Ein im Erbvertrag zugedachtes Vorausvermächtnis bleibt auch dann wirksam, wenn der Vermächtnisnehmer nicht Erbe wird. Das Vermächtnis erlischt nicht dadurch, daß der Beschwerte das mit einem Wohnrecht- und Nießbrauchsvermächtnis belastete Objekt unentgeltlich auf einen Dritten überträgt, der nach seinem Tod Alleinerbe wird.