01.03.1998 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht
Pflichtteilsergänzung - Schenkungsvollzug
| Eine Schenkung ist im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsrechts dann vollzogen, wenn der Erblasser einen Zustand schafft, dessen Folgen zehn Jahre lang auch für ihn selbst gelten. |
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