01.03.1998 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht
Pflichtteilsergänzung - Schenkungsvollzug
Eine Schenkung ist im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsrechts dann vollzogen, wenn der Erblasser einen Zustand schafft, dessen Folgen zehn Jahre lang auch für ihn selbst gelten.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,20 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig