01.05.1997 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht
Pflichtteilsentziehung muß eindeutig sein
Eine Pflichtteilsentziehung muß nicht ausdrücklich erklärt werden, sofern sich aus der letztwilligen Verfügung eindeutig ergibt, daß der Betroffene nicht nur enterbt werden, sondern auch kein Pflichtteil erhalten soll.
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