Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht

    Notwendiger Inhalt eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    | Eine angeordnete Verwaltungsvollstreckung in Form der Dauervollstreckung ist als Abweichung vom Regelfall im Testamentsvollstreckerzeugnis anzugeben. Fehlt die Angabe, so ist das Testamentsvollstreckerzeugnis einzuziehen. Eine einfache „Berichtigung” kommt nicht in Betracht. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents