01.07.2000 · Fachbeitrag · Nachlasspflegschaft
Rechte der Erben bei Nachlasspflegschaft
In Verfahren vor dem Rechtspfleger bestimmt sich die Pflicht zur Anhörung der in ihren Rechten Betroffenen nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz eines fairen Verfahrens und nicht nach Art. 103 Abs. 1 GG.
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