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  • 01.07.2000 · Fachbeitrag · Nachlasspflegschaft

    Rechte der Erben bei Nachlasspflegschaft

    In Verfahren vor dem Rechtspfleger bestimmt sich die Pflicht zur Anhörung der in ihren Rechten Betroffenen nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz eines fairen Verfahrens und nicht nach Art. 103 Abs. 1 GG.