01.10.2004 · Fachbeitrag · Nacherbfall
Die ideelle Hälfte
Vereinigen sich die Bruchteile eines Erbbaurechts in der Hand eines Inhabers, ist die Teilungsversteigerung zulässig, wenn ein Bruchteil dem Inhaber als Vorerben zusteht (BGH 16.7.04, IXa ZB 330/03, Abruf-Nr. 042257).
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