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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Grundbesitzbewertung

    Bedeutet der Stichtag 31.12.01 das Aus für die Grundbesitzwerte?

    | Am 30.3.01 haben fünf Bundesländer einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Bewertungsgesetzes in den Bundesrat eingebracht (Abruf-Nr.010566). Ziel dieser Gesetzesinitiative ist es, die Bewertung des Grundbesitzes den aktuellen Wertverhältnissen anzupassen. Dies war erforderlich, weil nach § 138 Abs. 4 BewG die für die Grunderwerbsteuer sowie die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblichen Wertverhältnisse nur bis zum 31.12.01 gelten. Das heißt: |

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