Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.1999 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Zurückweisung von mangelhaftem Gutachten über Grundbesitzwert

    | Nach § 145 Abs. 3 Satz 3 BewG ist bei der Bewertung von unbebauten Grundstücken der gemeine Wert anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, daß dieser Wert niedriger ist als der nach § 145 Abs. 3 Satz 1 BewG ermittelte Wert. Eine vergleichsweise Regelung ist in § 146 Abs. 7 BewG für die Bewertung von bebauten Grundstücken im Ertragswertverfahren enthalten. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents