01.03.1998 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Versorgungsbezüge und -freibetrag
Auch die Finanzverwaltung meint: Bei der Kürzung des besonderen Versorgungsfreibetrags entsprechend § 17 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ist es ohne Belang, ob die anrechenbaren Versorgungsbezüge in lebenslangen Leistungen oder in Leistungen auf bestimmte Zeit bestehen oder ob es sich um einen Einmalbetrag handelt.
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