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  • 01.11.1999 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Kein begünstigtes BV bei Miteigentum nicht unternehmerischer Ehegatten

    | Ist ein Grundstück, das einem Gewerbebetrieb dient, im Miteigentum des nicht unternehmerisch tätigen Ehegatten, ist es insgesamt kein begünstigtes Betriebsvermögen i.S. der §§ 13a, 19a ErbStG (§ 99 Abs. 2 Satz 3 BewG). § 26 BewG ist bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer trotz seiner Ergänzung um einen Hinweis auf § 99 BewG durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform (BStBl I 97, 928) nach Auffassung der obersten Finanzbehörden der Länder nicht anwendbar (vergleiche auch R 117 Abs. 2 Satz 3 ErbStR). § 17 BewG regelt, daß die besonderen Bewertungsvorschriften nach Maßgabe der jeweiligen Einzelsteuergesetze anzuwenden sind. In § 12 Abs. 5 ErbStG findet sich lediglich ein Verweis auf § 99 BewG, nicht aber ein Hinweis auf § 26 BewG. |

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