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  • 01.11.1999 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Kein begünstigtes BV bei Miteigentum nicht unternehmerischer Ehegatten

    Ist ein Grundstück, das einem Gewerbebetrieb dient, im Miteigentum des nicht unternehmerisch tätigen Ehegatten, ist es insgesamt kein begünstigtes Betriebsvermögen i.S. der §§ 13a, 19a ErbStG (§ 99 Abs. 2 Satz 3 BewG). § 26 BewG ist bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer trotz seiner Ergänzung um einen Hinweis auf § 99 BewG durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform (BStBl I 97, 928) nach Auffassung der obersten Finanzbehörden der Länder nicht anwendbar (vergleiche auch R 117 Abs. 2 Satz 3 ErbStR). § 17 BewG regelt, daß die besonderen Bewertungsvorschriften nach Maßgabe der jeweiligen Einzelsteuergesetze anzuwenden sind. In § 12 Abs. 5 ErbStG findet sich lediglich ein Verweis auf § 99 BewG, nicht aber ein Hinweis auf § 26 BewG.