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  • 01.05.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Schenkung von KG-Anteilen: Zivilrechtliche Einordnung gilt auch für die Steuer

    | Die KG unterhielt einen Gartenbaubetrieb. Ihre Kommanditisten waren der Kläger K. und seine Mutter. 1995 übertrug letztere ihren Kommanditanteil einschließlich der Kapitalnebenkonten (Kapitalkonto II) auf K. Mitübertragen wurde Grundbesitz, der in der Bilanz der KG erfaßt war, aber als land- und forstwirtschaftliches Vermögen bewertet wurde, da für die KG kein Einheitswert des Betriebsvermögens festzustellen war. K. verpflichtete sich im Gegenzug zur Zahlung von Unterhaltsleistungen an seine Eltern als Gesamtberechtigte. Die Mutter behielt sich außerdem an einem Grundstücksteil ein unentgelt­liches Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit vor. Das FA setzte nach den Grundsätzen der gemischten Schenkung einen (hohen) Besteuerungswert an. |

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