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  • 01.02.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Kursverluste bei geerbtem Wertpapiervermögen

    1. Wegen der gesetzgeberischen Entscheidung für das Stichtagsprinzip können nach dem Erbfall eingetretene Kursverluste geerbten Wertpapiervermögens nur in außergewöhnlichen Fallgestaltungen eine abweichende Festsetzung der Erbschaftsteuer nach § 163 AO wegen sachlicher Unbilligkeit unter dem Gesichtspunkt des Übermaßverbots und der verfassungsrechtlichen Erbrechtsgarantie rechtfertigen.