01.01.1994 · Fachbeitrag · Finanzgericht Köln
Keine Anschaffungskosten bei Abgeltung des Pflichtteilsanspruchs mit Grundstück
Tatsächlich gibt der Pflichtteilsberechtigte einen schuldrechtlichen Geldanspruch für den Erwerb eines Grundstücks hin, ähnlich wie beim Zugewinnausgleich, der mit der Übertragung von Wirtschaftsgütern abgegolten und als Erwerbsvorgang qualifiziert wird.
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