01.01.2000 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Haftung des Testamentsvollstreckers umfasst auch die Erbschaftsteuer
Zu den gesetzlichen Pflichten des Testamentsvollstreckers gehört die Bezahlung der Erbschaftsteuer, und zwar auch dann noch, wenn die Bestallungsurkunde schon zurückgegeben worden ist.
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