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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Haftung des Testamentsvollstreckers umfasst auch die Erbschaftsteuer

    | Zu den gesetzlichen Pflichten des Testamentsvollstreckers gehört die Bezahlung der Erbschaftsteuer, und zwar auch dann noch, wenn die Bestallungsurkunde schon zurückgegeben worden ist. |

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