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  • 01.02.1997 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Haftung des Testamentsvollstreckers umfaßt auch die Erbschaftsteuer

    | Der Senat konnte es sich nicht verkneifen, darauf hinzuweisen, daß die Anwältin vom Nachlaßgericht über ihre steuerlichen Pflichten ausführlich belehrt worden sei und zudem über eigene juristische Kenntnisse verfüge (vgl. dazu auch Erbfolgebesteuerung 2/94, 4 f.). |