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  • 01.04.2000 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Erwerb aus befreiender Lebensversicherung ist steuerpflichtig

    | Leistungen aus einer von der Rentenversicherung befreienden Lebensversicherung des Erblassers sind beim Erben ein steuerpflichtiger Erwerb von Todes wegen i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (FG Hessen 16.6.99, 1 K 3235/96 - Rev. BFH II R 59/99 -, EFG 99, 1298). |