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  • 01.10.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb einer Lebensversicherung

    | Lieh der Bezugsberechtigte dem Versicherungsnehmer - dem späteren Erblasser - das Geld für die Lebensversicherungsprämien, so sind diese Beträge Kosten zur Erlangung des Erwerbs der Versicherungssumme gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG. |

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