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  • 01.04.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Aufwendungen für den Erbschaftsstreit sind als Betriebsausgaben abziehbar

    Aufwendungen für einen Erbschaftsstreit können dann betrieblich veranlaßt sein, wenn der Steuerpflichtige diese tätigen muß, um sich gewerbliches Vermögen aus dem Nachlaß zu sichern.