01.03.1998 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Abgrenzung von Erbauseinandersetzung und Pflichtteilen
| Bei einer Erbauseinandersetzung können über Ausgleichszahlungen Anschaffungskosten für Unternehmensbeteiligungen entstehen. Erbfallschulden wie Vermächtnisse, Pflichtteile und der Wertausgleich bei qualifizierten Nachfolgeklauseln liegen auf der privaten Schiene. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
 - Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
 - Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
 
* Danach ab 21,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
 - Endet automatisch; keine Kündigung notwendig