01.03.1998 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Abgrenzung von Erbauseinandersetzung und Pflichtteilen
Bei einer Erbauseinandersetzung können über Ausgleichszahlungen Anschaffungskosten für Unternehmensbeteiligungen entstehen. Erbfallschulden wie Vermächtnisse, Pflichtteile und der Wertausgleich bei qualifizierten Nachfolgeklauseln liegen auf der privaten Schiene.
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