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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Festsetzungsverjährung

    Sieben Jahre bis zur Verjährung der Schenkungsteuer

    | Die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung führt auch dann gemäß § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO zu einem von Abs. 1 der Vorschrift abweichenden Beginn der Festsetzungsfrist, wenn sie zwar nach Ablauf des dritten auf das Kalenderjahr der Steuerentstehung folgenden Kalenderjahres, aber noch innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist ergeht. Die Anlaufhemmung ist auch für diesen Fall auf drei Jahre begrenzt (BFH 18.10.00, II R 50/98, DB 00, 2510). (Abruf-Nr. 001440) |

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