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  • 18.11.2008 | Erbschaftsteuerreform

    ErbStG: Koalitionsspitzen haben sich geeinigt

    Die Koalition hat sich angeblich über die letzten Streitfragen zur ErbSt-Reform geeinigt. Aufgrund der Ergebnisse der Koalitions­vereinbarung kann nur ein erster grober Überblick gegeben werden. Für eine endgültige Beurteilung muss der überarbeitete Gesetzentwurf abgewartet werden.  

    1. Zeitplan

    Ausgangspunkt der Reform ist immer noch der mit Kabinetts­beschluss vom 11.12.07 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Abruf-Nr. 073891), der aber aufgrund der Einigung vom 7.11.08 noch erhebliche Änderungen erfahren wird.  

     

    • Spätestens bis zum 11.11.08 sollen die Gesetzestexte erstellt und in die Beratungen der Fraktionen gegeben werden. In der 48. KW werden sich die Fraktionen abschließend mit den ErbSt-Regelungen befassen.
    • Der Deutsche Bundestag soll ebenfalls in der 48. KW, am 25.11.08 oder 26.11.08, in 2./3. Lesung die Reform verabschieden.
    • Der Bundesrat soll in einer Sondersitzung am 12.12.08 das Gesetzgebungsverfahren abschließen.
    • Das neue Recht soll grundsätzlich zum 1.1.09 in Kraft treten.

    2. Erbschaftsteuerliche Änderungen für privates Vermögen

    Die geplanten persönlichen Freibeträge – z.B. Ehegatte 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR – bleiben für alle Steuerklassen unverändert. Es wird also insbesondere keine Verbesserungen für die Steuerklassen II und III (Freibetrag 20.000 EUR) geben. Zusätzlich soll das selbstgenutzte Wohn­eigentum unter folgenden Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei bleiben:  

     

    • 10 Jahre darf kein Verkauf, keine Vermietung und keine Verpachtung erfolgen.
    • Für Ehegatten/Partner einer eingetragenen Partnerschaft nach dem LPartG gilt die Steuerbefreiung der Höhe nach unbegrenzt.
    • Bei Kindern und Kindern verstorbener Kinder besteht eine 200 qm Wohnflächengrenze.

     

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