Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Erbquote

    Ist die tatsächliche Erbquote oder die laut Erbschein bei der ErbSt anzusetzen?

    | Erhält ein Erbe auf Grund einer gesellschaftsvertraglichen Eintritts- oder qualifizierten Nachfolgeklausel einen wertmäßig höheren Anteil am Gesamtnachlass als es dem im Erbschein festgestellten gesetzlichen Anteil entspricht, darf für die ErbSt nicht von den gesetzlichen Quoten abgewichen werden (FG Niedersachsen 23.2.00, 3 K 612/96, n.rkr., EFG 00, 960). (Abruf-Nr. 001256) |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents