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  • 01.02.1999 · Fachbeitrag · Erbengemeinschaft

    Die Inanspruchnahme der Eigen­heimzulage bei Erbauseinandersetzung

    | Häufig gehört zum Nachlaß vom Erblasser selbst genutztes Wohn­eigentum, das durch den Erbfall gemein­schaftliches Vermögen der Erben wird. Oft setzt sich die Erbengemeinschaft in solchen Fällen in der Weise auseinander, daß die Wohnung nur noch von einem Miterben (weiter) genutzt werden soll. Der nachfolgende Beitrag stellt die unterschied­lichen Gestaltungen dar, durch die die Miterben in den Genuß der Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) kommen können. |

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