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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Erbbauzinsen

    Wechsel der Besteuerung einer Erbbauzinsverpflichtung nach § 23 ErbStG

    | Der Wechsel von der Besteuerung einer Erbbauzinsverpflichtung mit dem Jahreswert der Nutzung zur Besteuerung mit dem Kapitalwert nach § 23 ErbStG ist auch nach Bestandskraft eines unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Schenkungsteuerbescheids zulässig (FG Nürnberg, 6.2.03, IV 397/01, rkr.). (Abruf-Nr. 032304) |

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