01.09.2002 · Fachbeitrag · Ehegattentestament
Änderung der Schlusserbeneinsetzung
Die Klausel, dass der überlebende Ehegatte über das Vermögen frei soll verfügen können, berechtigt ihn nicht, die Schlusserbeneinsetzung zu ändern. Hierfür spricht auch keine Vermutung (BayObLG 18.3.02, 1Z BR 46/01, BayObLGZ 02, 66). (Abruf-Nr. 020981)
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