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  • 01.04.1999 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Rechte des BGB-Gesellschafters bei einer Nießbrauchsbelastung

    Die Kompetenz des Gesellschafters, bei Beschlüssen, welche die Grundlagen der Gesellschaft betreffen, selber abzustimmen, wird ihm durch die Einräumung eines Nießbrauchs an seinem Gesellschaftsanteil grundsätzlich nicht genommen.