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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Pflicht zur Überwachung der Kosten einer Grundstücksverwaltung

    Der Testamentsvollstrecker hat die Kosten einer Grundstücksverwaltung auf ihre Angemessenheit zu prüfen, auch wenn sie im Einverständnis mit dem Bedachten von einem Dritten ausgeübt wird.