01.11.1995 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Haftung des Rechtsanwalts bei Testamentsberatung
Das Urteil ist zwar nur zu einem Erbfall ergangen, der noch dazu mit einer Umwandlung und mit Vorerb- und Nacherbschaft belastet war, dürfte aber auch bei anderen vergleichbaren Fällen anwendbar sein, so wenn Sonderrechtsnachfolge aufgrund einer qualifizierten Nachfolgeklausel eintritt oder bei Vermächtnissen.
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