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  • 01.02.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Vorweggenommene Erbfolge und Eigenverbrauch

    Verwendet der Unternehmer jedoch ursprünglich für sein Unternehmen bezogene, vorsteuerbelastete Leistungen für nichtunternehmerische Zwecke, so handelt er selbst als privater Endverbraucher. In diesem Fall liegt ein sog. Eigenverbrauch vor (§ 1 Nr. 2 a und b UStG), dessen Besteuerung wie eine Rückgängigmachung des einst in Anspruch genommenen Vorsteuerabzugs wirkt. Ist der Eigenverbrauch allerdings steuerfrei (§ 4 UStG), kann eine Vorsteuerkorrektur nur nach § 15 a Abs. 4 UStG erfolgen.