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  • 01.05.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Verbindlichkeiten bei Ausführung des Stiftungsgeschäfts

    | Verbindlichkeiten (negative Vermögenswerte), die in Ausführung des Stiftungsgeschäfts auf die Stiftung übergehen, mindern von vornherein das der Stiftung zugewendete Vermögen. Der zur Erfüllung derartiger Ansprüche (Rentenversprechen, Nießbrauchsbestellung) notwendige Teil des Stiftungsvermögens steht den satzungsgemäßen Zwecken der Stiftung von Anfang an nicht zur Verfügung. Die Erfüllung derartiger Ansprüche stellt keinen Verstoß gegen die Gebote der Selbstlosigkeit und Ausschließlichkeit dar. Für die Anwendung des § 58 Nr. 5 AO 1977 hinsichtlich steuerlich unschädlicher Betätigungen ist insoweit kein Raum. |

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