01.08.1994 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Veräußerungs- und Vererbungsbeschränkungen bei der Anteilsbewertung von Geschäftsanteilen an einer GmbH
Statt dessen sind nun auch die Hinterbliebenenbezüge beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften erbschaftsteuerpflichtig. (BFH 13.12.89, BStBl 90, II S. 322; vgl. Gleichlautende Erlasse der Länder v. 21.1.1991 NWB-Dok Fach 10, §§ 1-9 ErbStG Rz 1/91; Petzoldt in NWB Fach 10 S. 643ff). Der BFH ist jetzt der Auffassung, daß bei Personen- und Kapitalgesellschaften gleichermaßen darauf abzustellen ist, ob der verstorbene Gesellschafter eine arbeitnehmerähnliche Position vertrat oder nicht. Kann das bejaht werden, ist der Sachverhalt nicht erbschaftsteuerbar. Andernfalls fällt Erbschaftsteuer an.
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