01.05.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Unterstützungskasse durch Erbfall überdotiert - Erbschaftsteuerpflicht
Für die Prüfung einer Überdotierung ist der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls miteinzubeziehen. Es findet keine verhältnismäßige Zerlegung in einen erbschaftsteuerfreien und einen erbschaftsteuerpflichtigen Teil statt.
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