01.05.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Unterhaltsleistungen des Erben an den geschiedenen Ehegatten des Erblassers
| Der Erbe kann ihm gemäß § 1586 b BGB obliegende Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten des Erblassers nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abziehen. |
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