01.02.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Schenkung eines Bezugsrechts
Mit der unentgeltlichen Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts aus einer Lebensversicherung wird grundsätzlich noch keine steuerbare Zuwendung verwirklicht, sondern erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung der Versicherungssumme.
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