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  • 01.05.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Schätzung der üblichen Miete

    Fehlt es an anderen Schätzungsgrundlagen, darf das FA bei der Aufstellung eines Mietspiegels als letztes Hilfsmittel auf eine Rahmenmiete zurückgreifen, die auf der Grundlage durchschnittlicher Grundstücks- und Baukosten aus den regelmäßigen Kapital- und Bewirtschaftungskosten am Bewertungsstichtag hergeleitet wurde (= Kostenmiete). Bei der Schätzung der „Kostenmiete” im freifinanzierten Wohnungsbau kann von einem Kostenfaktor von 7 Prozent ausgegangen werden.