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  • 01.07.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Keine Schenkung bei gemeinsamer Geldanlage auf Festgeldkonto

    | Die gemeinsame Anlage von Geld auf einem Festgeldkonto zur Erzielung höherer Zinsen ist keine freigebige Zuwendung i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, wenn der Kontoinhaber die entsprechenden Beträge seinem Mitanleger vertragsgemäß zurückgeben muß. |

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