01.03.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Kein anschaffungsnaher Aufwand bei Gesamtrechtsnachfolge
Die Grundsätze des “anschaffungsnahen Aufwands” gelten jedenfalls dann nicht, wenn der Erbe ein Grundstück in vollem Umfang unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge erwirbt.
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