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  • 01.03.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Haftungsrisiken für Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker

    | Ein Rechtsanwalt, der als Testamentsvollstrecker tätig wird, handelt regelmäßig in Ausübung seines Berufs. Danach muß das FA der zuständigen Berufskammer - schriftlich! - vor Erlaß eines Haftungsbescheids Gelegenheit geben, die Gesichtspunkte vorzubringen, die von ihrem Standpunkt aus für die Entscheidung von Bedeutung sind. |

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