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  • 01.07.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Entgegenstehender Steuerbescheid: Kein Ansatz des Steuererstattungsanspruchs

    | Steuererstattungsansprüche sind beim Betriebsvermögen solange nicht als Kapitalforderungen zu berücksichtigen, als ihrer Geltendmachung Bestand habende Steuerbescheide entgegenstehen. |

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