01.07.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Entgegenstehender Steuerbescheid: Kein Ansatz des Steuererstattungsanspruchs
| Steuererstattungsansprüche sind beim Betriebsvermögen solange nicht als Kapitalforderungen zu berücksichtigen, als ihrer Geltendmachung Bestand habende Steuerbescheide entgegenstehen. |
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