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  • 01.12.1993 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Der Zugewinnausgleichsanspruch der pflichtteilsberechtigten Ehefrau des Erblassers ist mit dem Nennwert Nachlaßverbindlichkeit

    | ·Statt einer Erbin teilen sich zwei Personen - wenn auch mit verschiedenen Anspruchsgrundlagen - das Erbe des Verstorbenen. Damit wird dem progressiven Effekt des ErbSt-Tarifs wirkungsvoll begegnet. |