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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Bewertung

    Aktuellste Sterbetafel bei Abzinsung

    | Der Ablösebetrag der nach § 25 ErbStG gestundeten SchenkSt ist nach der im Zeitpunkt der Schenkung geltenden aktuellen Sterbetafel zu berechnen (FG München 10.12.03, rkr., 4 K 5627/02, Abruf-Nr. 041450). |

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