01.05.2001 · Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Schenkweise Einräumung einer Unterbeteiligung kein begünstigter Erwerb
| Ein Erwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge i.S. von § 13 Abs. 2a S. 1 Nr. 2 ErbStG liegt nur vor, wenn er dem Übergang von Betriebsvermögen durch Erbanfall vergleichbar ist. Die schenkweise erfolgende Einräumung einer Unterbeteiligung an einer Kommanditbeteiligung in Form einer atypisch stillen Beteiligung, die unter dem Vorbehalt von aufschiebenden Bedingungen und von Kündigungsrechten steht, ist kein begünstigter Erwerb (BFH 25.1.01, II R 52/98, DStR 01, 573). (Abruf-Nr. 010450) |
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